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die heutige Struktur

Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft auf den Hahnschen Gütern in der ersten Hälte des 19. Jahrhunderts wurde das Verhältnis zwischen Gutsbesitzer und Gessiner Landarbeiter 1848 in Erbpachtverträge umgewandelt.
Es entwickelte sich eine eigene Bauernschaft, die nur noch mit bestimmten Gespanndiensten und Abgaben dem Gut Basedow verpflichtet war. Gessin ist seit jener Zeit kein Gutsdorf mehr. Von den ehemals 13 Höfen sind 11 in ihrer Struktur erhalten geblieben. Lediglich die Höfe der Famlien Heuck sind an das Gut durch Aufgabe zurückgegangen. Die Schule und die Kapelle gehen in die Unterhaltung der Bauernschaft.
Schon zu beginn der 20. Jahrhunderts wird aus der Erbpacht echtes Eigentum. Der Schulbetrieb wird 1913 eingestellt. Dazu wurde in Basedow eine zweite Schulklasse eröffnet. Der letzte Gessiner Schullehrer Schulz wird pensioniert, bleibt mit seiner Tochter Ida Schulz im Schulhaus wohnen. 1924 zieht auch der mitlerweile pensionierte Basedower Schullehrer Labeß in Gessiner Schulhaus.

Durch eine Zählung im Jahre 1852 festgestellt:
- 32 Feuerstätten unter ihne 11 Erbpachthöfe
- 150 Erwachsene und 49 Kinder


Geschichtlicher Hintergrund:
Erst mit der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts ging die Verbreitung der Leibeigenschaft zurück. Die Forschung ist sich weitgehend darüber einig, dass die Forderungen nach Befreiung von der Leibeigenschaft nicht wegen der Verpflichtungen der Leibeigenen erhoben wurden. Vielmehr widersprach die Vorstellung einer persönlichen Bindung dem Menschenbild der Aufklärung. Außerdem hatten praktische Experimente wie die des Hans Graf zu Rantzau bewiesen, dass die Bauernbefreiung auch für den Gutsherrn ökonomisch vorteilhaft war. Darüber hinaus brauchte die neu entstehende Industrie zunehmend Arbeitskräfte, ein Bedarf, den sie aus den Reihen der entlassenen Leibeigenen zu decken hoffte. Deshalb wurde die Leibeigenschaft in vielen deutschen Staaten zwischen der zweiten Hälfte des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts langsam aufgehoben. Dies geschah unter anderem auch mit Freilassungsbriefen, die der jeweilige Landesherr an den Freizulassenden richtete.
Im Jahre 1816 hob Georg Ferdinand von Maltzan auf Penzlin als erster Gutsherr in Mecklenburg die Leibeigenschaft auf seinen Gütern auf, trotz der Proteste seiner Standesgenossen. 1822 wurde die Leibeigenschaft in ganz Mecklenburg rechtlich abgeschafft und die Bauern wurden von ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Landherren befreit. Die Gutsherren erhielten jedoch ein Kündigungsrecht und die Bauern verloren ihr vorher durch Geburt erworbenes Heimatrecht. In Mecklenburg fehlte das Recht der freien Ansiedlung. Wegen der Unvollkommenheit des Gesetzes und des Fehlens eines Freizügigkeits- und Niederlassungsrechts konnten die Bauern zunächst keine wirkliche Freiheit und wirtschaftliche Selbständigkeit erlangen.